Du möchtest mich wegen irgendetwas
abmahnen oder verklagen? Prima Idee! Aber wie wäre es damit, zunächst
den formlosen, kurzen Dienstweg zu wählen, um die Sache schnell zu klären?
Hinweis: Inzwischen haben mehrere Gerichte bestätigt, dass ein Kontaktformular im Impressum nicht ausreicht, sondern zwingend eine E-Mail-Adresse angegeben werden muss. Das Argument des hohen Spamaufkommens durch dessen Veröffentlichung haben die Gerichte mit der Begründung nicht gelten lassen, dass bei vielen Kunden auch hohe Umsätze generiert werden und folglich in die Bearbeitung der E-Mails investiert werden kann. Damit hat das hohe Gericht wieder einmal bewiesen, dass es in IT-Fragen fern ab der Realität agiert. Ich möchte diesem Urteil genüge tun und meine E-Mail-Adresse zum Abtippen (denn das ist laut Gericht vertretbar) zur Verfügung stellen. Übrigens kommen die Mails an derselben Stelle an wie die Nachrichten des Kontaktformulars, welches ebenfalls eine E-Mail sendet.